Die Kunstwerke können nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Meldezettels ausgeliehen werden. Die entleihende Person erkennt die in den AGB festgelegten Leihbedingungen durch Unterschreiben des Leihvertrags an

Leihgebühren für Privatpersonen – inklusive Versicherungsgebühr
Arbeiten auf Papier: 6 Euro pro Monat
Arbeiten auf LW und andere Kunstwerke: 14 Euro pro Monat

Leihgebühren für Betriebe und Institutionen – inklusive Versicherungsgebühr
Arbeiten auf Papier: 6 Euro pro Monat (inkl. 10% Mwst.)
Arbeiten auf LW und andere Kunstwerke: 14 Euro pro Monat (inkl. 10% Mwst.)

Leihfristen
Die Leihfrist beträgt mind. 6 Monate. Eine Verlängerung auf max. ein Jahr ist möglich.

Die ARTOTHEK ist eine Einrichtung der Stadt Attnang-Puchheim

 

AGB

1. Leihvoraussetzungen-allgemein
Zur Nutzung der Artothek berechtigt ist jeder, der volljährig ist, über einen gültigen Personalausweis , sowie eine aktuelle Meldebescheinigung verfügt und den Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat.
Auch juristische Personen mit Sitz in Oberösterreich sind zur Nutzung der Artothek berechtigt.

2. Entlehnung, Verlängerung
Bei Erfüllung der Leihvoraussetzungen können gegen Entrichtung der jeweils aktuellen Leihgebühr Gemälde und Grafiken für die Dauer von 6 Monaten entliehen werden. Die Leihfrist kann auf Wunsch auch verkürzt werden. In der Leihgebühr ist eine Versicherungsprämie enthalten; diese Versicherung umfasst nicht die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Weitergabe der Leihgaben an Dritte ist nicht erlaubt. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf maximal 12 Monate verlängert werden. Diese Verlängerung kann nur mit Zustimmung des Leihgebers erfolgen, wenn spätestens 2 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Leihfrist die entsprechende Gebühr am Stadtamt Attnang-Puchheim entrichtet wird.

3. Behandlung der ausgeliehenen Kunstwerke und Haftung
Der Entlehner der Kunstwerke ist verpflichtet, die empfangenen Leihgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe sorgfältig zu behandeln. Er hat sie vor Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen bzw Beeinträchtigungen zu bewahren. Im Regelfall wird der Transport der Leihgegenstände durch den Leihnehmer erfolgen. Im Falle von besonders heiklen Leihgegenständen kann der Leihgeber einen Sondertransport vorschreiben, dessen Kosten vom Leihnehmer zu tragen sind. Erkennbare Mängel des Leihgegenstandes müssen auf dem Leihschein vermerkt werden.
Verlust und Beschädigungen der Leihgegenstände sind unverzüglich beim Leihgeber anzuzeigen. Der Leihnehmer ist zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn , dass ihn nachweislich kein Verschulden trifft. Der Leihnehmer haftet auch für ein allfälliges Verschulden von Mitbewohnern oder Besuchern. Die Schadenshöhe orientiert sich am Versicherungswert des Kunstwerks. Ausgeliehene Bilder dürfen nicht aus den Rahmen entfernt, die vorhandenen Aufhängevorrichtungen nicht verändert werden.
Die Leihgegenstände dürfen nicht extrem hellem Licht (direkte Sonnenbestrahlung, starkes Kunstlicht), großen Temperaturschwankungen, großer Feuchtigkeit oder Trockenheit ausgesetzt werden.
Die ausgeliehenen Kunstgegenstände dürfen nur in den Räumen des Benutzers aufbewahrt werden, die über einen angemessenen Sicherheitsstandard (Verschließbarkeit, etc.) verfügen und der Adresse auf dem Meldezettel entsprechen, der dem Leihgeber übergeben wurde.

4. Leihgebühren
Für die Benutzung der Artothek der Stadt Attnang-Puchheim werden Gebühren erhoben.
Die gesamte Leihgebühr ist mit Unterzeichnung des Leihscheines im voraus zu entrichten.

5. Rückgabe, Säumnisgebühr, Einziehung
Werden die jeweiligen Leihgegenstände nicht bis zum vereinbarten Rückgabedatum zurückgegeben, so ist für jeden angefangenen Monat eine Säumnisgebühr entsprechend der monatlichen Leihgebühr zu entrichten. Diese Säumnisgebühr wird bereits für den 1. Tag der Fristüberziehung erhoben, unabhängig davon, ob die Rückgabe des Leihgegenstandes schriftlich angemahnt wurde.
Werden Leihgegenstände trotz schriftlicher Mahnung innerhalb von drei Monaten nicht zurückgegeben, so werden die ausstehenden Leihgegenstände auf Kosten des Leihnehmers eingezogen und Säumnisgelder inkl. Mahnspesen geltend gemacht.

6. Herstellung von Fotos und Fotokopien
Die Herstellung von Fotos und Fotokopien, insbesondere zur Vervielfältigung und Verbreitung der Leihgegenstände stellt eine Rechtsverletzung dar und ist nicht gestattet.

7. Sonstiges
Benutzer, die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, können ganz oder teilweise von der Benützung der Artothek ausgeschlossen werden.

8. Inkrafttreten
Die Geschäftsbedingungen treten mit 1. 11. 2004 in Kraft.